Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung als Schutz bei Stornierung und Abbruch von Reisen
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung ist die am häufigsten von Reisenden genutzte Reiseversicherung. Sie sichert den Fall ab, dass aus einem unvorhergesehenen Grund eine Reise nicht angetreten werden kann. Im Rahmen der Reiseabbruchversicherung ist im “Topschutz” zusätzlich ein potentieller Abbruch der Reise versicherbar.
Nachfolgend finden Sie einen Tarifrechner für die Reiserücktrittsversicherung.
Sie können sich danach sofort online versichern. Akzeptiert wird eine Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express).
Reiserücktrittsversicherung Preisübersicht
Bestandteile einer Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung besteht aus
- der Reiserücktrittsversicherung selbst (Basisschutz)
- einer Reiseabbruchversicherung (Topschutz)
Wann empfiehlt sich der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung?
Im Prinzip sollte man immer dann eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen, wenn das Risiko, dass noch irgendetwas bis zur Reise dazwischenkommen kann, zu hoch erscheint. Reiserücktrittsversicherungen interessieren insofern vor allem Frühbucher, für die über einen sehr langen Zeitraum Unwägbarkeiten eintreffen können, als auch Familien mit Kindern bei denen allein schon aufgrund der größeren Personenzahl die Eintrittswahrscheinlichkeit irgendeines unvorhersehbaren Problems größer ist. Bei einer hochpreisigen Reise gehört die Reiserücktrittsversicherung fast schon zur Standardausstattung.
Was sichert eine Reiserücktrittsversicherung ab?
Beispielsweise können Sie selbst, Ihre Kinder oder nahe Angehörige krank werden, oder Sie haben einen Todesfall in der Familie. Sie werden arbeitslos, erleiden Unfälle etc. Jederzeit muss mit dem Unvorhergesehenen gerechnet werden. Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich und Sie sind froh auf Ihre Reiserücktrittsversicherung zurückgreifen zu können. Diese mindert zumindest deutlich den finanziellen Schaden, denn je näher der Reisetermin rückt, umso höher sind die Stornierungskosten durch den Leistungserbringer.
Beispiele dafür, was die Reiserücktrittsversicherung absichert, sind:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
- unerwartete Impfunverträglichkeiten, Schwangerschaften
- Schäden am Eigentum
- Arbeitsplatzverlust und -wechsel bzw. die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- unerwartete Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
- Wiederholung nicht bestandener Prüfungen an Schulen und Universitäten
- Nichtversetzung eines Schülers (gilt nur für Schul- oder Klassenreisen)
- Bruch von Prothesen
- Einreichung einer Scheidungsklage
- unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,– EUR je versicherter Person
Als Risikopersonen für die Reiserücktrittsversicherung zählen:
- der versicherte Reiseteilnehmer
- die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis “Tod” eingetreten ist
Sofern mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht haben (bei Familienprodukten 6 Personen), gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikoperson.
Die Reiserücktrittskostenversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.
Für den Fall eines Selbstbehaltes trägt bei jedem Versicherungsfall der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,– Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mind. 25,– Euro je Person. Für den Krankheitsfall selbst sollte jedoch in jedem Falle eine unabhängige Krankenversicherung bestehen, u.U. lohnt sich langfristig der Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Als Ergänzung empfiehlt sich ein Reiseabbruchversicherung. Diese schützt Sie während des Urlaubs, und gibt Ihnen Sicherheit während der schönsten Zeit des Jahres.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Was müssen Sie bei der Reiserücktrittsversicherung beachten?
- Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000,- EURO.
- Versicherungsschutz besteht ab Abschluss der Versicherung bis Reiseantritt.
- Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
- Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Unser Tarifrechner Reiserücktrittsversicherung liefert Ihnen Ihren individuellen Tarif für Ihre Rreiserücktrittsversicherung zu Ihrer Reise.
Warum sollten Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung gerade bei uns abschließen?
Unsere Travelsecure-Reiserücktrittsversicherung konnten in den letzten Jahren bei den unabhängigen Tests der Stiftung Warentest kontinuierlich vordere Plätze einnehmen.
Im Vergleich zu den fast hundert Angeboten der Wettbewerber zeichnet sich unsere Reiserücktrittsversicherung insbesondere durch einen exzellenten Basisschutz (in Bezug auf Selbstbeteiligung, Abschlussfristen, Altersbegrenzung, Reisedauer, einbezogene Risikopersonen etc.) sowie einen hervorragenden Zusatzschutz für einen eventuellen Reiseabbruch (hier wird sogar der volle Preis erstattet, sofern der Abbruch in der ersten Hälfte der Reise erfolgt).
Aus preislicher Sicht wird dabei immer ein Platz unter den günstigsten Reiserücktrittsversicherungs-Anbietern erreicht.
Die Bewertung im Einzelnen finden Sie unter folgenden Veröffentlichungen: