Work&Travel-Versicherung
Work-and-Travel-Versicherung als Versicherungsschutz für die Arbeit im Ausland
Was ist eine Work-and-Travel-Versicherung?
Vor allem junge Leute zieht es nach der Schule oder während des Studiums ins Ausland. Hier ist die richtige Absicherung wichtig. Unter der Work & Travel-Versicherung werden Versicherungsleistungen zusammengefasst, die der Absicherung eines Work & Travel-Aufenthaltes im Ausland dienen. Für die meisten Länder unabdingbar ist dabei die Auslandskrankenversicherung. Ob während eine Work&-Travel-Aufenthaltes eine Reiseunfallversicherung oder Reisehaftpflichtversicherung notwendig ist letztendlich eher eine Frage des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses.
Nachfolgend finden Sie einen Tarifrechner für die Work-and-Travel-Versicherung.
Sie können sich danach sofort online versichern. Akzeptiert wird eine Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express).
Work&Travel-Versicherung Preisübersicht
Bestandteile einer Work-and-Travel-Versicherung
Unser Work-and-Travel-Versicherung-Versicherungspaket ist aus folgenden Bestandteilen kombinierbar:
- Auslandskrankenversicherung
- kombinierte Reiseunfallversicherung / Reisehaftpflichtversicherung
Darüber hinaus bietet der Abschluss einer Work-&-Travel-Versicherung Erleichterung bei der Visaerteilung und gibt nicht zuletzt Sicherheit für den ggf. Einladenden.
Aber auch Assistenzleistungen können zusätzlich durch den Versicherer in Anspruch genommen werden:
- Auskünfte über Impfvorschriften für das geplante Urlaubsland
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen, Klimaverhältnisse etc.
- Organisation medizinische Hilfeleistungen
- Notfall-Service – 24-Stunden-Hotline
- uvm.
Auslandskrankenversicherung als Bestandteil einer Work-and-Travel-Versicherung
Die Auslandskrankenversicherung als Bestandteil eines Work-and-Travel-Versicherungspaketes bietet folgendes Leistungsspektrum:
- freie Arzt- und Krankenhauswahl am Aufenthaltsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie ambulante und stationäre Behandlungen
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- Schmerz stillende Zahnbehandlungen und -füllungen in einfacher Ausführung sowie Zahnersatz-Reparaturen
- Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus
- medizinischer Rücktransport bei vorraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen bzw. medizinisch sinnvoller Rücktransport
- Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
- kein Selbstbehalt und keine Gesundheitsprüfung
Reiseunfallversicherung als optionaler Bestandteil einer Work-and-Travel-Versicherung?
Ergänzend zur Auslandskrankenversicherung empfehlen wir Ihnen auch den Abschluß einer Reiseunfallversicherung,
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen
- auf Ihrer Urlaubsreise bis zu 365 Tagen
- rund um die Uhr, 24-Stunden
- unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat
Die Versicherungssummen der Reiseunfall-Versicherung betragen:
- Versicherungssumme für Invalidität 30.000,– EUR
- Versicherungssumme bei Tod 15.000,– EUR
- Bergungskosten 5.000,– EUR
Reisehaftpflichtversicherung als optionaler Bestandteil einer Work-and-Travel-Versicherung?
Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
- Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
Weitere Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung
- Prüfung ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
- Nach Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Versicherungssumme der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt 3.000.000,– EUR (Deckungssumme für Personen- und Sachschäden).
Hinweise für den Abschluss einer Work-and-Travel-Versicherung
- Das Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 31. Lebensjahr.
- Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise, längstens aber jedoch 365 Tage.