Jahresversicherungen – EU-Vermittlerrichtlinie 2007

Veröffentlicht am: 15. Mai 2013

Jahresversicherungen im Kontext der EU Vermittlerrichtlinie

Was hat sich bei Jahresversicherungen im Zuge der EU Vermittlerrichtlinie seit 2007 geändert?

In den vergangenen Monaten wurde vielfach die Frage diskutiert, ob die i.d.R. unbefristet abgeschlossenen Jahresreiseversicherungen von der nun doch schon seit einigen Jahren geltenden EU-Vermittlerrichtlinie betroffen sind.

Für viel und regelmäßig Reisende ist oft der Abschluss einer Jahresreiseversicherung sinnvoll. Wir haben hier mit der mehrfach ausgezeichneten Jahreskarte genau das richtige Versicherungsmodul im Programm. Mit ihr sind beliebig viele Reisen im Jahr versichert, ohne dass eine Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft notwendig wird. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch – sofern Sie nicht durch den Kunden gekündigt wird – jeweils zum Jahresende.

Die EU Vermittlerrichtlinie ist zwar bereits seit 2007 in Kraft, aber erst einige Jahre später viel der Versicherungsbranche und den Verbrauchern auf, dass auch die Reiseversicherungsbranche davon betroffen ist. Leider kommt sie hier eher als Überregulierung an, denn Reiseversicherungen sind selten Selbstzweck, sondern an konkrete Produkte – im speziellen Fall also Reisen gekoppelt. Das dabei in vielen Belangen quasi eine Gleichsetzung beispielsweise mit komplexen Fonds-Konstruktionen erfolgt ist nicht wirklich verständlich.

Nach der seit 2007 geltenden EU-Vermittlerrichtlinie gibt es für die in Online-Portalen abgeschlossenen Jahresverträge dadurch eine Einschränkung: Reiseversicherungen haben eine maximale Laufzeit und müssen danach neu abgeschlossen werden. Davon sind quasi alle Jahresversicherungen betroffen. In diesem Falle greift leider für den Kunden eine Überregulierung, denn die Versicherung ist von jeher einfach kündbar gewesen.


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