Kreditkarten inklusive Reiseversicherung

Veröffentlicht am: 22. Mai 2011

Kreditkarten inklusive Reiseversicherung

Wie ist der Versicherungsschutz von Kreditkarten-Reiseversicherungen einzuschätzen?

Viele Reisende stellen sich die Frage, ob sie mit in Kreditkarten inkludierten Reiseversicherungen auf ihrer Reise rundum abgesichert sind. Denn viele Kreditkarten bieten heute nicht nur Versicherungsleistungen wie eine allgemeine Haftpflicht, sondern auch verschiedene Reiseversicherungen, von der Auslandskrankenversicherung bis hin zur Reiserücktrittsversicherung als Inklusivleistung an.

Wenn man sich jedoch mit den Deteils dieser Versicherungsleistungen beschäftigt, stellt man fest, dass der in den Kreditkarten enthaltene Versicherungsschutz  zumeist schwer zu überblicken und schon gar nicht untereinander vergleichbar ist. Denn dabei ist nicht nur wichtig, ob es eine MasterCard, Visa oder American Express ist sondern auch welches Institut die Kreditkarte emittiert entscheidet über die zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen. Und da lauern oft einige unerwartete Fallstricke im Kleingedruckten.

Fallstricke bei den Inklusive-Reiseversicherungsleistungen

Der wichtigste Punkt, worauf man aufpassen muss ist, dass auch wirklich alle Leistungen mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt werden. So hilft es beispielsweise oft nicht, wenn der Mietwagen mit der Karte bezahlt wurde; auch das Benzin sollte in den meisten Fällen mit der gleichen Kreditkarte beglichen sein, um in den Genuß der mit der Karte verbundenen Versicherungsleistungen wie Mietwagen-Rechtsschutz, Mietwagen-Haftpflicht oder Auslandsschutzbrief zu kommen.

Ein weiterer großer Unterschied zu normalen Reiseversicherungen sind die Obergrenzen für Schäden. Oft kommen die Kreditkartenversicherungen nur im Rahmen relativ geringer Obergrenzen für Schäden auf. Meist ist auch nur der Karteninhaber selbst abgesichert und nicht die mit ihm Reisenden, also auch nicht Familienangehörige.

Zudem sind einige der im Kartenvertrag beworbenen Versicherungsleistungen einfach nur überflüssig, beispielsweise eine Insassenunfallversicherung oder eine Versicherung gegen Flugverspätungen.

Kreditkarte inklusive Reiserücktrittsversicherung

Die Versicherer legen in ihren Verträgen jeweils unterschiedliche Rücktrittsgründe und damit Leistungsvoraussetzungen fest. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest zählen unter anderem der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, Tod, Unfall, einem folgenreichen Einbruch, Schwangerschaft, Jobverlust oder Arbeitsplatzwechsel zu den Grundleistungen. Eine separate Police bietet dabei in der Regel deutlich mehr Schutz als die mit den Kreditkarten verbundenen Inklusivleistungen.

Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommt zu ähnlichen Ergebnissen und empfiehlt, im Zweifelsfall eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese gibt es bei entsprechenden Reiseversicherungs-Spezialisten oft zu sehr günstigen Konditionen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend läßt sich feststellen, dass nicht an einen Kreditkartenvertrag gebundene Reiseversicherungen in der Regel deutlich mehr Leistung für das Geld bieten, was man bei einer Kreditkarte an Mehrkosten für die inkludierten Versicherungleistungen hat. Somit sollte man immer genau prüfen, ob die im Kreditkartenvertrag beinhalteten Zusatzversicherungen wirklich sinnvoll sind und vor allem, ob die für eine spezielle Reise erwarteten Leistungen überhaupt greifen. Denn nichts ist schlimmer, als wenn man sich in Sicherheit wähnt und plötzlich feststellt, dass genau dieser persönliche spezielle Fall keine Berücksichtigung findet. Im Zweifelsfall also immer vorher bei der Kreditkartengesellschaft oder beim Kreditkarteninstitut nachfragen.


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